{"id":122,"date":"2014-05-28T22:48:25","date_gmt":"2014-05-28T20:48:25","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/svw\/?page_id=122"},"modified":"2014-06-24T21:39:31","modified_gmt":"2014-06-24T19:39:31","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sv-weidenberg.de\/?page_id=122","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>Die Satzung des Sportvereins Weidenberg e.V.<\/strong><\/span><\/h2>\n<p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>\u00a0<\/strong>Stand 30.04.2010<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sportverein Weidenberg e. V.&#8220;.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Weidenberg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bayreuth eingetragen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0 Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0 Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird auch die Zugeh\u00f6rigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt. In gleicher Weise wird die Zugeh\u00f6rigkeit der Einzelpersonen zu den jeweiligen Fachverb\u00e4nden der Abteilung, denen das Mitglied angeh\u00f6rt vermittelt, sofern der Verein Mitglied der betreffenden Fachverb\u00e4nde ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 2 Vereinszweck und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Vereinszweck ist die Pflege und F\u00f6rderung des Sports.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins sowie etwaige \u00dcbersch\u00fcsse werden nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am \u00dcberschuss und \u2013 in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder \u2013 auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen. Eine \u00c4nderung im Status der Gemeinn\u00fctzigkeit zeigt der Verein unverz\u00fcglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e. V., den betroffenen Fachverb\u00e4nden sowie dem zust\u00e4ndigen Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften an.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 3 Vereinst\u00e4tigkeit<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Die Verwirklichung des Vereinszwecks sieht der Verein insbesondere in<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #000000;\">Abhaltung eines geordneten Turn-, Sport- und Spielbetriebes,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">Instandhaltung und Unterhaltung der Sportanlagen und Sportger\u00e4te<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">Durchf\u00fchrung von Versammlungen, Vortr\u00e4gen, Kursen und sportlichen Veranstaltungen,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">sachgem\u00e4\u00dfe Ausbildung und Einsatz von \u00dcbungsleitern.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 4 Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentsch\u00e4digung &#8211; auch \u00fcber den H\u00f6chsts\u00e4tzen nach \u00a7 3 Nr. 26 a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0 Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Absatz (2) trifft der Vereinsausschuss. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0 Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(5)\u00a0 Zur Erledigung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben und zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten, hauptamtlich Besch\u00e4ftigte anzustellen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(6)\u00a0 Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(7)\u00a0 Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(8)\u00a0 Vom Vereinsausschuss k\u00f6nnen per Beschluss ihm Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festgesetzt werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(9)\u00a0 Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Vereinsausschuss erlassen und ge\u00e4ndert wird.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0 Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes ist nicht m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0 Mitglieder haben erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres, f\u00fcr die Wahl des Jugendsprechers der jeweiligen Abteilung mit Vollendung des 16. Lebensjahres passives Wahlrecht.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(5)\u00a0 Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nur f\u00fcr die Wahl des Jugendsprechers stimmberechtigt. Im \u00dcbrigen, sind die Mitglieder stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft enden automatisch etwaig von dem Betroffenen ausge\u00fcbte Vereins\u00e4mter.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 Der dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4rende Austritt ist jederzeit zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0 Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">a)\u00a0\u00a0\u00a0 wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung seiner Beitragspflicht nicht nachgekommen ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">b)\u00a0\u00a0\u00a0 wenn das Mitglied n erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verst\u00f6\u00dft,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">c)\u00a0\u00a0\u00a0 wenn das Mitglied wiederholt in grober Weise gegen die Vereinssatzung und\/oder Ordnung bzw. gegen die Interessen des Vereins oder gegen Beschl\u00fcsse und\/oder Anordnungen der Vereinsorgane verst\u00f6\u00dft,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">d)\u00a0\u00a0\u00a0 wenn es sich unehrenhaft verh\u00e4lt, sowohl innerhalb als auch au\u00dferhalb des Vereinslebens<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">e)\u00a0\u00a0\u00a0 wenn das Mitglied die Amtsf\u00e4higkeit (\u00a745 StGB) verliert.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Zur Antragstellung ist jedes Vereinsmitglied berechtigt. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vereinsausschuss mit 2\/3-Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Gegen den Beschluss des Vereinsausschusses ist innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig. Diese entscheidet alsdann auf ihrer n\u00e4chsten Mitgliederversammlung vereinsintern endg\u00fcltig. Der Betroffene kann den Beschluss des Vereinsausschusses binnen eines Monats gerichtlich anfechten. Nimmt das Mitglied die M\u00f6glichkeit des vereinsinternen Anfechtungsverfahrens nicht fristgem\u00e4\u00df wahr und\/oder ficht das Mitglied den Ausschlussbeschluss nicht binnen eines Monats nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung gerichtlich an, so wird der Beschluss wirksam. Eine gerichtliche Anfechtung ist dann nicht mehr m\u00f6glich. Die Frist beginnt jeweils mit Zustellung des Beschlusses des Vereinsausschusses bzw. der Mitgliederversammlung zu laufen. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vereinsausschuss seinen Beschluss f\u00fcr vorl\u00e4ufig vollziehbar erkl\u00e4ren.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0 Die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes ist fr\u00fchestens nach Ablauf eines Jahres m\u00f6glich. \u00dcber den Antrag entscheidet das Organ, das letztlich \u00fcber den Ausschluss entschieden hat.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(5)\u00a0 Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vereinsausschuss bei Vorliegen einer der in Absatz 3 f\u00fcr den Vereinsauschluss genannten Voraussetzungen mit folgenden Ordnungsma\u00dfnahmen geregelt werden<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">a)\u00a0\u00a0\u00a0 Verweis<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">b)\u00a0\u00a0\u00a0 Ordnungsgeld bis zum H\u00f6chstbetrag von EUR 100,&#8211;<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">c)\u00a0\u00a0\u00a0 Ausschluss f\u00fcr l\u00e4ngstens ein Jahr an der Teilnahme an sportlichen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins oder der Verb\u00e4nde, welchen der Verein angeh\u00f6rt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">d)\u00a0\u00a0\u00a0 Betretungs- und Benutzungsverbot f\u00fcr l\u00e4ngstens ein Jahr f\u00fcr alle vom Verein betriebenen Sportanlagen und Geb\u00e4ude<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(6)\u00a0 Alle Beschl\u00fcsse sind dem betroffenen Vereinsmitglied mittels eingeschriebenen Briefes oder per Boten zuzustellen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(7)\u00a0 Bei Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon jedoch unber\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 7 Beitr\u00e4ge, Umlagen, sonstige Leistungen<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Jedes Mitglied ist zur Zahlung der Aufnahmegeb\u00fchren und des Beitrages (Geldbeitrages) verpflichtet<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 Die Abteilungen k\u00f6nnen abteilungsspezifische Beitr\u00e4ge (Geldbeitr\u00e4ge) beschlie\u00dfen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0 Bei einem nicht vorhersehbaren abteilungsspezifischen Finanzbedarf kann die Abteilung die Erhebung einer Umlage (Geldbeitrag) beschlie\u00dfen. Diese darf das 5-fache eines Abteilungsbeitrages nicht \u00fcberschreiten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0 Die Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahmegeb\u00fchren und Beitr\u00e4ge gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 1 und deren F\u00e4lligkeit erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Beschlussfassung \u00fcber die Abteilungsbeitr\u00e4ge gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 2 und die abteilungsspezifischen Umlagen gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 3 erfolgt durch die jeweilige Abteilungsversammlung mit Zustimmung des Vereinsausschusses. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 1 und 2 und\/oder die Umlage gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 3 gestundet oder f\u00fcr die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. \u00dcber ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(5)\u00a0 Geldbeitr\u00e4ge und Umlagen d\u00fcrfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wird. Die F\u00e4lligkeit tritt ohne Mahnung ein.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 8 Organe des Vereines<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Organe des Vereines sind:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u2022 Die Mitgliederversammlung (MV)<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u2022 Der Vereinsausschuss (VA)<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u2022 Der Vorstand (V)<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u2022 Die Abteilungsversammlungen (AV)<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlie\u00dfende Organ des Vereins. Jedes Mitglied kann daran teilnehmen. Jedes Mitglied ab dem vollendendeten 16. Lebensjahr kann im Rahmen der Tagesordnung Antr\u00e4ge stellen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 In der Mitgliederversammlung sind stimmberechtigt:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">a)\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Mitglieder des Vereinsausschusses,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">b)\u00a0\u00a0\u00a0 die Delegierten der Abteilungen nach folgender Ma\u00dfgabe:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #000000;\">bis 100 Mitglieder je Abteilung 3 Delegierte<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">je weitere angefangene 50 Mitglieder, 1 Delegierter,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">insgesamt jedoch nicht mehr als 10 Delegierte pro Abteilung.<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">Berechnungsgrundlage f\u00fcr die Delegierten ist die letzte BLSV-Mitgliederstatistik zum 31.12. des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #000000;\">c)\u00a0\u00a0\u00a0 Jede stimmberechtigte Person hat insgesamt nur 1 Stimme. Diese ist nicht \u00fcbertragbar.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">d)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Delegierten sind in den Abteilungsversammlungen zu w\u00e4hlen. Die Namen sind dem Vorstand sp\u00e4testens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr m\u00f6glichst bis zum 30.04. statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von 1\/3 der Vereinsmitglieder oder von 1\/5 der Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde und des Zwecks beim Vorstand betragt wird.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0 Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand durch Ver\u00f6ffentlichen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben, in der die zur Abstimmung gestellten Antr\u00e4ge Ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Mitgliederversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(5)\u00a0 Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltung wird als ung\u00fcltige Stimme gez\u00e4hlt. Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung, \u00fcber den Erwerb, die Ver\u00e4u\u00dferung oder die Belastung von Liegenschaften und \u00fcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern bed\u00fcrfen der Zweitdrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung von neun Zehntel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(6)\u00a0 Wahlen erfolgen schriftlich und geheim, wenn mehr als 1. Kandidat zur Auswahl steht oder mindestens 3 Stimmberechtigte dies beantragen. Mehrere Wahlen k\u00f6nnen in einem Wahlgang erfolgen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(7)\u00a0 Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt, sofern die Satzung im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(8)\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">a)\u00a0\u00a0\u00a0 Wahl der zwei Kassenpr\u00fcfer und Entgegennahme des Kassenberichtes<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">b)\u00a0\u00a0\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung, \u00fcber Vereinsaufl\u00f6sung und \u00fcber Vereinsordnungen<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">c)\u00a0\u00a0\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber das Beitragswesen<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">d)\u00a0\u00a0\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung von Abteilungen<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">e)\u00a0\u00a0\u00a0 Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(9)\u00a0 \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 10 Der Vereinsausschuss<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1) Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u2022 den Mitgliedern des Vorstandes,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u2022 den Abteilungsleitern,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u2022 dem Jugendsprecher<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Die Mitgliederversammlung kann dar\u00fcber hinaus noch Beisitzer f\u00fcr bestimmte Aufgabengebiete w\u00e4hlen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2) Der Vereinsausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied einberufen und geleitet.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3) Der Vereinsausschuss ber\u00e4t den Vorstand. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben \u00fcbertragen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 11 Vorstand<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand besteht aus dem<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #000000;\">1. Vorsitzender<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">2. Vorsitzender<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">Schatzmeister<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">stellvertretenden Schatzmeister<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">Schriftf\u00fchrer<\/span><\/li>\n<li><span style=\"color: #000000;\">stellvertretenden Schriftf\u00fchrer<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und durch den 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten (Vorstand im Sinne des \u201e 26 BGB). Im Innenverh\u00e4ltnis zum Verein gilt, dass der 2. Vorsitzende zur Vertretung des 1. Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung berechtigt ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0\u00a0\u00a0 Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied fr\u00fchzeitig ausscheidet, und dieses Amt durch eine Nachwahl im Vereinsausschuss nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur n\u00e4chsten Mietgliederversammlung. Insbesondere k\u00f6nnen jedoch Vorstandsmitglieder kein weiteres Amt in einem Aufsichtsorgan des Vereins wahrnehmen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften jeglicher Art bzw. bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen mit einem Jahresgesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 2.000,00 f\u00fcr den Einzelfall der vorherigen Zustimmung durch den Vereinsausschuss bedarf. Im \u00dcbrigen gibt sich der Vorstand eine Gesch\u00e4ftsordnung mit Gesch\u00e4ftsverteilung.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(5)\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 12 Abteilungen<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten k\u00f6nnen mit Genehmigung des Vereinsausschusses rechtlich unselbstst\u00e4ndige Abteilungen gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse des Vereinsausschusses das Recht zu in ihrem eigenen sportlichen Bereich t\u00e4tig zu sein.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Abteilung wird durch den Abteilungsleiter, seinem Stellvertreter, den Jugendleiter, den Sch\u00fclerleiter und Mitarbeiter, denen feste Aufgaben \u00fcbertragen werden, geleitet. Versammlungen werden nach Bedarf durch den Abteilungsleiter einberufen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0\u00a0\u00a0 Abteilungsleiter, Stellvertreter, Jugendleiter, Sch\u00fclerleiter und Mitarbeiter sowie die Delegierten der Abteilungen werden von der jeweiligen Abteilungsversammlung gew\u00e4hlt. Wahlen erfolgen schriftlich und geheim, wenn mindestens 3 Stimmberechtigte dies verlangen. Steht bei einer Wahl mehr als 1 Kandidat zur Auswahl, muss schriftlich abgestimmt werden. Mehrere Wahlen k\u00f6nnen in einem Wahlgang erfolgen. Gew\u00e4hlt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0\u00a0\u00a0 Stimmrecht und Antragsrecht im Rahmen der Tagesordnung hat jedes Vereinsmitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Abteilungsversammlung der Abteilung angeh\u00f6rt. Stimmrecht und Antragsrecht hat weiter der 1. Vorsitzende des Vereins im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(5)\u00a0\u00a0\u00a0 Die ordentliche Abteilungsversammlung findet einmal im Kalenderjahr m\u00f6glichst bis zum 20.03. statt. Eine au\u00dferordentliche Abteilungsversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem F\u00fcnftel der Abteilungsmitglieder oder vom Vereinsausschuss schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde des Zwecks beim Vorstand beantragt wird.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(6)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Einberufung zu den Abteilungsversammlungen erfolgt mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Abteilungsleiter durch Aushang im Vereinskasten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(7)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Abteilungsleitung ist gegen\u00fcber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. Alle Kassengesch\u00e4fte der Abteilungen sind sp\u00e4testens zum Ende des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres dem Vereinskassier und den Kassenpr\u00fcfern des Vereins zur Pr\u00fcfung vorzulegen. Die Einzelheiten regelt die vom Vereinsausschuss zu erlassende Finanzordnung.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(8)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Abteilungen k\u00f6nnen kein eigenes Verm\u00f6gen bilden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 13 Vereinsjugend<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Jugend des Vereines f\u00fchrt und verwaltet sich selbstst\u00e4ndig und entscheidet \u00fcber ihre durch den Haushalt des Vereines zuflie\u00dfenden Mittel im Rahmen der Finanzordnung.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vereinsjugendversammlung w\u00e4hlt ihren Jugendsprecher. Wahlberechtigt sind Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0\u00a0\u00a0 Das N\u00e4here regelt die Jugendordnung.<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 14 Kassenpr\u00fcfung<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Die von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden zwei Kassenpr\u00fcfern \u00fcberpr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte des gesamten Vereines einschlie\u00dflich der Kassen von Untergliederungen. Den Kassenpr\u00fcfern sind s\u00e4mtliche relevanten Unterlagen und Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. \u00dcber das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen keinem anderen Organ des Vereins, das sie pr\u00fcfen, angeh\u00f6ren.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(3)\u00a0\u00a0\u00a0 Sonderpr\u00fcfungen sind m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(4)\u00a0\u00a0\u00a0 Art und Umfang der Kassenpr\u00fcfung sowie die Veranlassung von Sonderpr\u00fcfungen sind in der Finanzordnung geregelt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 15 Wahlperiode, W\u00e4hlbarkeit<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleitung der Jugendsprecher sowie die Kassenpr\u00fcfer werden auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gew\u00e4hlt ist. Die Delegierten sind von den Abteilungen j\u00e4hrlich zu w\u00e4hlen. Scheidet ein Mitglied eines Organs vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist das fehlende Mitglied vom Vereinsausschuss f\u00fcr den Rest der Amtszeit hinzu zu w\u00e4hlen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Tritt der Vorstand in seiner Gesamtheit zur\u00fcck, so ist innerhalb von 4 Wochen eine au\u00dferordentliche MV mit dem Tagesordnungspunkt \u201eNeuwahlen des Vorstandes\u201c einzuberufen. Die Einladung und Versammlungsleitung obliegen einem vom Vereinsausschuss zu bestellenden Abteilungsleiter.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 16 Ordnungen, Richtlinien<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Der Vereinsausschuss kann bei Bedarf Vereinsordnungen und Vereinsrichtlinien beschlie\u00dfen, insbesondere eine Finanzordnung und eine Jugendordnung erlassen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereines<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0 Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierw\u00f6chigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung m\u00fcssen vier F\u00fcnftel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">In der Aufl\u00f6sungsversammlung bestellen die Mitglieder die Liquidatoren, die dann die laufenden Gesch\u00e4fte abzuwickeln haben.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0 Das nach Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke verbleibende Verm\u00f6gen f\u00e4llt an den Bayerischen Landes-Sportverband e.V. oder f\u00fcr den Fall dessen Ablehnung an den Markt Weidenberg mit der Ma\u00dfgabe, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 18 Haftung des Vereins<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">F\u00fcr Sch\u00e4den, die einem Mitglied aus der Teilnahme von Vereinsveranstaltungen oder durch die Benutzung von Vereinseinrichtungen entstehen, haftete der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder sonstigen Person, f\u00fcr die der Verein nach den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden kann. das Vereinsregister in Kraft.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h1><span style=\"color: #000000;\">\u00a7 19 Inkrafttreten<\/span><\/h1>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Satzung wurde bei der Jahreshauptversammlung am 30.04.2010 in Weidenberg beschlossen und tritt mit Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Durch die vorstehende Satzung erlischt die bisher g\u00fcltige Satzung.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Hier gibt es die Satzung noch zum <span style=\"color: #0000ff;\"><a title=\"Satzung\" href=\"https:\/\/www.sv-weidenberg.de\/?page_id=45\"><span style=\"color: #0000ff;\">Download<\/span><\/a><\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung des Sportvereins Weidenberg e.V. \u00a0Stand 30.04.2010 \u00a0 \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr \u00a0 (1)\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sportverein Weidenberg e. V.&#8220;. (2)\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Weidenberg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bayreuth eingetragen. (3)\u00a0 Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 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